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Vielerorts gehört das Tragen einer Maske jetzt schon zum Alltag. Sind die Bestimmungen in vielen Ländern dahingehend etwas lockerer, ist es in Deutschland Pflicht in sämtlichen öffentlichen Gebäuden und Geschäften eine Maske zu tragen. So handhabt es auch die deutsche Lufthansa, die seit April das Tragen einer Maske im Flugzeug vorschreibt. Mit dieser Bestimmung gehörte die Fluggesellschaft weltweit zu den ersten, die eine solche Regelung einführte.
Jedoch gibt es in der Luftfahrt immer wieder vereinzelt Fälle, in denen das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung angezweifelt oder gar verweigert wird. Darum hat Lufthansa nun noch einmal ihre Bestimmungen klarer formuliert. Ab dem 1. September lautet es nun:
Fliegen ohne Maske nur mit ärztlichem Attest und negativem Covid-19-Test.
Lufthansa Group
Durch das ärztliche Attest sollen ab dann nur noch Personen von der Maskenpflicht befreit werden, für die das Tragen eine beträchtliche gesundheitliche Einschränkung darstellt. Jedoch ist der ärztliche Attest kein Freifahrtschein. Denn zusätzlich verlangt die Lufthansa den Nachweis eines negativen Covid-19 Tests. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein, gerechnet bis zum planmäßigen Abflug.
Auch wenn die Lufthansa angibt, dass es bei ihren Flügen bisher zu keinen Zwischenfällen diesbezüglich kam, sind die neuen Richtlinien ein Zeichen. So gibt man Fluggästen durch das Tragen einer Maske ein sichereres Gefühl. Zusätzlich gibt es für die Passagiere eine eindeutige Regelung, nach der sie sich richten können.
Bild © Mika Baumeister
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