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Eine dritte Start- und Landebahn für London Heathrow – ein hart umkämpftes Projekt, welches Anfang des Jahres einen harten Rückschlag erlitt. Auch das WingMag berichtete vom Urteil des Court of Appeal im Februar. Demzufolge war der geplante Bau einer dritten Landebahn nicht zulässig. Das Gericht sah darin eine Unvereinbarkeit mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.
Doch auch schon damals war klar, dass in diesem Fall das allerletzte Wort noch nicht gesprochen war. So zog man vor den Obersten Gerichtshof des Landes, die höchste juristische Instanz. Heute morgen sprach dieser nun sein Urteil und es lässt alle Befürworter des Bauprojekts jubeln. Laut dem Obersten Gerichtshof ist der Bau einer dritten Start- und Landebahn zulässig. In der Begründung betonte man, dass die Pläne zum Bau den damals geltenden Klimaschutzbestimmungen entsprechen. Das Pariser Klimaschutzabkommen trat nämlich erst 2016 in Kraft und die ersten Planungen für die besagte Erweiterung von Heathrow gab es bereits 2003. Für Klimaschützer ist dieses Urteil heute jedoch eine herbe Enttäuschung.
Vielleicht mag juristisch das letzte Wort zur dritten Landebahn für London Heathrow gesprochen sein. Doch dies muss keineswegs bedeuten, dass die Pläne hierzu Realität werden. Schließlich diente das Urteil vor allem dem Zweck einen Antrag auf Ausbau stellen zu können. Ob dieser genehmigt wird, ist jedoch eine andere Frage.
Bild © Nick Fewings
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